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Ab 25.Mai ist Training in der Sporthalle wieder möglich

ASb Montag, 25. Mai beginnt die dritte Phase der Lockerungen des niedersächsischen Stufenmodells. Dann können auch auch Sporthallen und Fitnessstudios wieder öffnen.

Die entsprechende Verordnung ist am Freitag, veröffentlicht wurden und tritt am 25. Mai in Kraft.

Da nach wie vor Abstand eingehalten werden muss, gelte die Erlaubnis nur für kontaktlosen Sport. Mindestanstand und Hygieneregeln sind einzuhalten. Umkleidekabinen und Duschen bleiben aber geschlossen. Diese Verordnung soll dann bis zum 30. Juni Bestand haben, bis dann die vierte Phase der Lockerungen starten.

Auszug aus der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 22. Mai 2020:

㤠1 Abs. 8:

Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn
diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,

2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,

3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,

4. Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume, geschlossen bleiben,

5. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,

6. Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird.

Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und genutzt werden.“